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   BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01   

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https://dejure.org/2001,14685
BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,14685)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2001 - 4 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,14685)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2001 - 4 StR 266/01 (https://dejure.org/2001,14685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Durchführung des Abhilfeverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 268 a Abs. 1, § 306 Abs. 2, § 354 Abs. 1
    Abhilfeverfahren bei Beschwerde gegen Bewährungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87

    Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
    Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 677/96

    Zurückweisung einer Beschwerde über einen Bewährungsauflagenbeschluss

    Auszug aus BGH, 07.08.2001 - 4 StR 266/01
    Auf die Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO kann hier nicht verzichtet werden (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 5 StR 677/96 m.w.N.).
  • BGH, 10.03.2004 - 2 StR 12/04

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Beschwerde gegen Weisungen während der

    Insoweit wird die Sache zur Durchführung des Abhilfeverfahrens nach § 306 Abs. 2 StPO, auf das hier nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHSt 34, 392, 393; BGH, Beschluß vom 7. August 2001 - 4 StR 266/01), an das Landgericht Köln zurückgegeben.
  • BGH, 07.08.2001 - 4 StR 226/01
    4 StR 266/01.
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